Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bodo Pischke GmbH

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch AGB genannt) gelten im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen und für die Abwicklung aller unserer Lieferungen von Waren und den damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber Privaten, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.1
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers die Leistung oder Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.2
Unsere AGB werden spätestens mit Annahme der Lieferung oder Beginn der Leistung Vertragsbestandteil. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie dem Besteller bei einem früheren von uns bestätigen Auftrag zugegangen sind. Bei Unternehmern genügt es, wenn unsere AGB einsehbar waren.
1.3
Im Übrigen finden auf alle unsere Leistungen und Lieferungen, die in den dem Besteller bekannt gemachten Produktunterlagen enthaltenen technischen Bedingungen Anwendung.
1.4
Der Begriff Schadensersatzansprüche in diesen AGB beinhaltet auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2. Bestellungen und nachträgliche Änderungen
2.1
Unsere sämtlichen Angebote sind, wenn nichts anderes von uns schriftlich oder in Textform zugesichert wurde, bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
2.2
Bestellungen/Aufträge der Besteller/Auftraggeber sind verbindlich. Wir können sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich, in Textform oder durch Auslieferung oder Aufnahme der Leistung an den Besteller/Auftraggeber annehmen. Erfolgt die Bestellung/der Auftrag auf elektronischem Wege und wird eine Zugangsbestätigung erstellt, stellt diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung/des Auftrages dar. Die Auftragsbestätigung kann mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.

3. Preis- und Zahlungsbedingungen
3.1
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro zuzüglich Anfahrtskosten, Fracht, Zoll, Einfuhr, Nebenabgaben und Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2
Soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde – auf Rechnungen ausdrücklich ausgewiesen – haben Zahlungen für Leistungen und Lieferungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Länger laufende Zahlungsziele oder Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit dies individuell vereinbart ist.
3.3
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller/dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller/der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.4
Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
3.5
Wir sind berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere vertraglichen Ansprüche durch die mangelhafte Leistungsfähigkeit des Bestellers/des Auftraggebers gefährdet sind.

4. Fristen für Lieferungen, Leistungen und Verzug
4.1
Nur ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Leistungs-, Fertigstellungs- und Liefertermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Durch nachträglich von uns akzeptierte Änderungen verschieben sich vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine je nach Umfang der Änderungswünsche um einen angemessenen Zeitraum auf einen späteren Termin, es sei denn, wir haben die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Termins ausdrücklich nochmals schriftlich oder in Textform bestätigt.
4.2
Der Besteller/Auftraggeber kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer- oder Leistungstermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, bzw. mit der Leistung zu beginnen.
4.3
Die Einhaltung von Fristen für Leistungen und Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher der vom Besteller/Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller/Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich vereinbarte Fristen in einem angemessenen Umfang; dies gilt dann nicht, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist.
4.4
Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferterminen setzt die rechtzeitige ordnungsgemäße Belieferung durch jeweilige Vorlieferanten voraus.
4.5
Wird die Leistung, bzw. die Ware zum vereinbarten Termin nicht oder nicht rechtzeitig vom Besteller/Auftraggeber abgenommen, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Lieferpreises, bzw. der vereinbarten Vergütung. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger zu ersetzen, wenn wir einen höheren, oder der Besteller/Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweisen können/kann.
4.6
Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, soweit diese für den Besteller/Auftraggeber zumutbar sind und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.7
Eventuell anfallende Prüfungs- und Abnahmekosten sind vom Besteller/Auftraggeber zu tragen.

5. Warenrücknahme
5.1
Freiwillige Warenrücknahmen berechtigen uns zur Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages.
5.2
Speziell für den Auftraggeber/Besteller beschaffte Waren sind von der freiwilligen Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Storniert der Kunde einen Auftrag, für den bereits die Ware bestellt, bzw. Materialien zur Durchführung der Leistung geordert wurden, so werden diese dem Auftraggeber/Besteller voll umfänglich berechnet. Es kann dem Anspruch die spätere Nutzungsmöglichkeit der Ware oder des Materials nicht entgegengehalten werden.

6. Abnahme- und Mängelrechte
6.1
Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit von vertragsgegenständlichen Leistungen und Lieferungen ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Besteller/Auftraggeber.
Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindlich und stellen keine Übernahmen von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB dar, sondern dienen der Beschreibung und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Leistungen und Lieferungen vermitteln. Dies gilt insbesondere auch für Muster und Farben bei Oberflächenveredelungen und Materialien. Sofern der Besteller/Auftraggeber verbindliche Muster wünscht, ist dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform in der Bestellung anzufordern. Die Freigabe der dem Besteller/Auftraggeber überlassenen verbindlichen Oberflächenmuster muss schriftlich oder in Textform durch den Besteller/Auftraggeber erfolgen. Bis zum Zugang einer Freigabeerklärung des Bestellers/Auftraggebers in Schrift- oder Textform wird der Auftrag nicht bearbeitet.
Etwaige Lieferfristen beginnen erst mit Zugang der Freigabeerklärung bei uns. Abweichungen von den Musterflächen im Hinblick auf Glanzgrad, Brillanz sowie Struktur müssen ausdrücklich angefragt werden. Hierbei handelt es sich um Sonderausführungen, für die nicht die Bedingungen und Preise der standardisierten Oberflächen gelten. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beurteilung der Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistungen nach den jeweils aktuellen Standards, Güte und Prüfbestimmungen. Änderungen der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren, auch ohne vorherige Ankündigung, jederzeit vor.
Der Besteller/Auftraggeber ist zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, die erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere Oberflächenbearbeitungen, sachgemäß zu pflegen, wozu insbesondere Reinigung, Kontrolle und Wartung gehören.
6.2
Bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme gegebenenfalls auch abschnittweise, spätestens drei Tage nach Fertigstellung. Es ist dabei ein Abnahmeprotokoll zu fertigen und von beiden Seiten zu unterschreiben. Kommt der Besteller/Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, obwohl eine abnahmereife Leistung erbracht wurde, gilt die Werkleistung als abgenommen.
6.3
Unsere Leistungen und Lieferungen gelten bei wiederkehrenden Leistungen gegenüber Unternehmern als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Besteller/Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens bei Ingebrauchnahme schriftlich oder in Textform begründete Einwendungen erhebt. Hierbei müssen Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels genau beschrieben werden.

7. Mängelhaftung
Beratungsleistungen sind unentgeltliche Nebenleistungen, zu denen wir nicht verpflichtet sind, es sei denn, es wird ein gesonderter entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt.
7.1
Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Lieferungen nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Transportschäden, Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sowie Abweichungen vom Lieferschein, bzw. von der Rechnung, sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Sendung als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Das Vorstehende gilt, sofern der Besteller/Auftraggeber Unternehmer ist.
7.2
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Leistung oder Lieferung nachweisbar ist, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung, bzw. zur Ersatzlieferung berechtigt.
7.3
Schlägt die Nacherfüllung drei Mal fehl, so ist der Besteller/Auftraggeber vorbehaltlich anderslautender Regelungen in diesen AGB berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.
7.4
Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß oder Schäden, die in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Vorarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, oder die aufgrund besonderer äußerer – insbesondere chemischer, elektrochemischer oder elektrischer – Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7.5
Ansprüche wegen Mängelhaftung sind außerdem in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) bei bauseitig verursachten Schäden, auch wenn sie nicht in den Verantwortungsbereich des Bestellers fallen, beispielsweise Schweißarbeiten, Isolierarbeiten, Beton- und Putzarbeiten, sowie bei Schäden und Farbveränderungen, die durch den Kontakt mit Fremdstoffen ausgelöst worden sind, die wir nicht selbst benutzt haben.
b) die Schäden, die in Folge direkter oder indirekter schadenauslösender Kontakte mit dem von uns erstellten Werk oder der von uns erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber/Besteller oder Dritte entstanden sind, z.B. durch Säuren, Laugen etc.
7.6
Werden vom Besteller/Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche wegen Mängelhaftung, wenn dem Besteller/Auftraggeber nicht der Nachweis gelingt, dass die unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten bei der Herbeiführung des Mangels nicht ursächlich waren.
7.7
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Leistung, bzw. Lieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a) Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bzw. ausdrücklich die Bestimmungen der VOB als vereinbart gelten, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung, bei Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos und bei arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Soweit ein Fall der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634 a) Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegt, verjähren Mängelansprüche von Unternehmern in 4 Jahren.

8. Haftung und sonstiges
8.1
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns einschließlich vom Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind. Die Haftung ist allerdings beschränkt auf Schäden, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Der typische Schaden übertrifft in keinem Fall 100.000,00 €. Wir haften insbesondere nicht für nichtvorhersehbare mittelbare Folgeschäden.
8.3
An Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Geschmacksmuster und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die wir als vertraulich bezeichnet haben. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller/Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er erkennt alle unsere zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an.
8.4
Die Rechte des Bestellers/Auftraggebers aus dem Liefervertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar.
8.5
Wir sind berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehung vom Besteller/Auftraggeber enthaltenen Daten einem Kreditversicherer zum Zwecke des Abschlusses einer Kreditversicherung zu übermitteln.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1
Für unsere Leistungen und Lieferungen gilt der sich aus unserer Auftragsbestätigung ergebende Erfüllungsort. Der Erfüllungsort ist insoweit gleichzusetzen mit dem Lieferort.
9.2
Unser Firmensitz ist bei Unternehmer als Auftraggeber/Besteller alleiniger Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers/Auftraggebers berechtigt.

10. Anwendbares Recht
Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien das für die Bundesrepublik Deutschland maßgebliche Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.